TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 014

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA014
Einreichungsdatum 08.10.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Käptn Nemo
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph 4c & 4d NEU
Zusammenfassung des Antrags Verschmelzung und Auflösung von Untergliederungen
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 09.11.2014
Status des Antrags

Apply.png Geprüft

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Verschmelzung und Auflösung von Untergliederungen

Antragstext

§4c – Verschmelzung von Untergliederungen

(1) Die Verschmelzung von Gebietsverbänden kann nur durch entsprechende Beschlüsse der Parteitage der zu beteiligenden Gebietsverbände mit jeweils einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten jedes einzelnen Gebietsverbandes beschlossen werden. Es gelten im übrigen die Regelungen zur Neugründung einer Untergliederung entsprechend.

(2) Wenn alle für die Verschmelzung vorgesehenen Untergliederungen den Beschluss mit der notwendigen Mehrheit gefasst haben, beruft der nächsthöhere Gebietsverband einen Gründungsparteitag für den neuen Gebietsverband ein.

(3) Auf dem Gründungsparteitag wird mindestens die Bezeichnung des neuen Gebietsverbandes beschlossen und ein neuer Vorstand gewählt.

(4) Mit der Wahl des neuen Vorstandes und der Festlegung der Bezeichnung sind alle beteiligten Gebietsverbände aufgelöst

(5) Rechtsnachfolger der alten Gebietsverbände ist der neue Gebietsverband.

§4d – Auflösung von Untergliederungen

(1) Die Auflösung einer Untergliederung kann erfolgen:

• durch einen Beschluss des Parteitages der Untergliederung der mit einer Mehrheit von drei Vierteln der zum Parteitag Stimmberechtigten beschlossen werden muss. Die Auflösung muss durch Zustimmung eines Landesparteitages bekräftigt werden.

• Durch Beschluss des Landesparteitages, wenn die Gliederung weniger als die zu seiner Gründung notwendigen 30 Mitglieder zählt.

(2) Rechtsnachfolger des aufgelösten Gebietsverbandes ist die nächsthöhere Gliederung.

(3) An Stelle der Auflösung ist auch eine Verschmelzung mit einem angrenzenden Gebietsverband möglich. Die Zustimmung des aufnehmenden Gebietsverband gemäß §4c (1) ist notwendig.

Antragsbegründung

Es gibt in der aktuellen Satzung keine Regelungen für Verschmelzung und Auflösung von Gebietsverbänden

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