TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum 14.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Gerald
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §3
Zusammenfassung des Antrags Der Abschnitt soll so deutlich festhalten, dass es zu den Pflichten der Mandatsträger gehört, sich in der Wahrnehmung ihres Mandats an die sie betreffenden Grundsätze der Partei zu halten, dass bei Nichteinhaltung auch Konsequenzen möglich sind.
Schlagwörter Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit der Abgeordneten
Datum der letzten Änderung 17.03.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Redo.png Zurückgezogen

Antragstitel

Pflichten von Mandatsträgern, Konkurrierend zu SÄA009

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt dem §3 hinzuzufügen: (5) Jeder Pirat mit parlamentarischem Mandat hat die Pflicht alle sich auf Mandatsträger beziehenden Programm- und Satzungspunkte der Piratenpartei zu beachten und einzuhalten. Eine Mißachtung dieser Pflicht wird als Parteischädigung betrachtet.

Antragsbegründung

Um unsere Forderungen bzgl. Nebentätigkeiten, Nebenverdiensten, Geschenkannahmen und generell Unabhängigkeit der Abgeordneten glaubwürdig darstellen zu können, müssen wir sicherstellen können, dass unsere Abgeordneten sich auch daran halten. Selbst, wenn diese Forderungen noch nicht allgemeines Gesetz sind und deshalb noch nicht für die Abgeordneten der anderen Parteien gelten.

Piratenpad

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Glaubwürdigkeit :



Anregungen

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Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „Da Programm und Satzung für alle Mandatsträger gleich sind, würde hieraus automatisch ein Fraktionszwang entstehen, gegen den sich Piraten bisher immer gewehrt haben.

Art 38. GG „[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.““ SteffenO

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Da ist kein Auftrag, keine Weisung. Sie bleiben in ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen. Niemand verpflichtet sie, situativ die gleichen Konsequenzen aus Programmpunkten zu ziehen. Sie können auch weiterhin ungemobbt im Parlament bleiben. Nur: Wenn sie diametral gegen Programm oder Satzung handeln, kann man sie aus der Partei (nicht dem Parlament!) schmeißen. Das sollte eigentlich für von der Partei gewählte Vertreter selbstverständlich sein. - Blumenauseis
- „"Jeder Pirat mit parlamentarischem Mandat hat die Pflicht alle sich auf Mandatsträger beziehenden Programm- und Satzungspunkte der Piratenpartei zu beachten und einzuhalten. "

gilt also nicht für Gemeinde-, Landräte usw? Also alles unterhalb der Landtage? Und widerspricht im Bezug auf Programm mal schön Art 38GG, was ich mal auf alle "Mandatsträger" anwenden würde.

"Eine Mißachtung dieser Pflicht wird als Parteischädigung betrachtet. " Um Gewissensentscheidungen als Ausschlussgrund zu haben? Das ist doch Quatsch.“ Hendrik

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen