TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 007

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA007
Einreichungsdatum 17.11.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Innenpolitik, Recht und Sicherheit
Zusammenfassung des Antrags Unabhängige Beschwerdestelle für Polizeiübergriffe
Schlagwörter Polizei, Sicherheit, Recht, Innenpolitik
Datum der letzten Änderung 19.03.2013
Status des Antrags

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Antragstitel

Unabhängige Beschwerdestelle für Polizeiübergriffe

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen streben die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizeiübergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stellen sind den jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichten. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt. Diese sollen dienstrechtlich der Staatsanwaltschaft zugeordnet sein und nicht aus dem Polizeidienst des Landes Thüringen rekrutiert werden dürfen. Die Beschwerdestelle ist auch zuständig, wenn sich Polizeibeamte im Dienst gemobbt oder diskriminiert fühlen. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.

Antragsbegründung

Die Ermittlungen nach Berichten über Polizeigewalt bleiben derzeit unbefriedigend. Interne Ermittlungen der Polizei selbst begegnen dem Vorwurf, die ermittelnden Beamten könnten befangen oder einem Corpsgeist unterworfen sein. Amnesty International hatte im Juli 2010 über 15 Fälle von Polizeigewalt berichtet und kritisiert, dass oftmals nicht unabhängig und objektiv bei Vorwürfen gegen Polizeigewalt ermittelt würde. Seither sind die Konflikte um Stuttgart 21 und weitere noch zusätzlich aufgefallen.

Die Aufgaben der Polizei sind vielfältig und schwierig. Polizeiliches Handeln ist situationsbezogen und kann teilweise im Nachhinein nur schwer rekonstruiert werden. Das gilt umso mehr, wenn in der Bürgerschaft der Eindruck entsteht, die Polizei sei damit überfordert, Fällen von Polizeigewalt wirksam entgegenzutreten.

Unabhängige Beschwerdestellen zu schaffen, ist kein Generalverdacht gegen die Polizei, sie dienen vor allem dazu, eine wirksame Aufklärung zu leisten, in Fällen, in denen vom Staat Fehler gemacht werden. Sie kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, die von Gesetzes wegen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, weiter erhöhen.

Die Initiative greift die Initiative von Amnesty International auf und entwickelt sie weiter. So siedelt sie die Ermittlungs-Aufgaben in der Exekutive an, legt aber Wert darauf, dass ein anderes Ministerium (Justiz) die Hoheit über die Stelle hat. Sie entspricht damit besser den Grundvoraussetzungen der Gewaltenteilung.

Die Position von Amnesty International sagt leider nicht, aufgrund welcher demokratischer Legitimation die Untersuchungskommission innerhalb der durch die Gewaltenteilung gegliederten Institutionen tätig werden soll. Es hat sich erwiesen, dass eine interne Untersuchung innerhalb der Polizei die Aufgabe nicht erfüllen kann. Deshalb ist die Zuordnung zu einem anderen Ministerium erforderlich. Die Beschwerdestelle hat exekutive Funktionen wie strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, deshalb ist ihre Zuordnung zur Staatsanwaltschaft sinnvoll. Um die Aufgaben erfüllen zu können muss die Beschwerdestelle um eine Task Force ergänzt werden, die ohne Anbindung an die Polizei die polizeilichen Ermittlungen übernehmen kann. Es ist Aufgabe des Justizministeriums durch organisatorische Maßnahmen die Unabhängigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft zu sichern. Die Ahndung erwiesener Straftaten obliegt den Gerichten. Die Staatsanwaltschaft ist kraft ihrer Aufgabe die sinnvolle Institution, um die Aufgabe zu übernehmen. Ihre Arbeit unterliegt dann natürlich auch der parlamentarischen Kontrolle.

Die Initiative beruht auf einer Initiative, die im Berliner Landesverband erfolgreich war und Eingang in das Berliner Wahlprogramm für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus gefunden hat. Sie ist hier erweitert worden und in der Begründung ergänzt worden. Damit greift sie die Anregungen von Amnesty International auf. Sie ist imstande die "sieben guten Gründe" Amnestys innerhalb des Systems gewaltenteiliger Strukturen zu realisieren. Aus dem Positionspapier von Amnesty International:

Sieben gute Gründe ...

  • 1. Unabhängige Untersuchungskommissionen können über den Einzelfall hinaus strukturelle Vorschläge zur Verbesserung der Polizeiarbeit machen, die gegebenenfalls bei den politisch Verantwortlichen einen höheren Stellenwert erhalten würden, als gleich lautende Vorschläge aus der Polizeiorganisation oder von den Berufsvertretungen. So bereitet die Kommission in England in regelmäßigen Abständen „lessons learned“ zu bestimmten Fragen der Polizei auf.
  • 2. Durch die Möglichkeit, auch auf eigene Initiative hin Ermittlungen über sich abzeichnende Muster von Rechtsverletzungen durchführen zu können, entfalten unabhängige Untersuchungskommissionen eine präventive und "befriedende" Wirkung.
  • 3. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten der Polizei die Möglichkeit, Vorwürfen oder dem Argwohn entgegenzuwirken, bei Auseinandersetzungen um polizeiliches Fehlverhalten würden intern Ermittlungen behindert oder Übergriffe vertuscht und gedeckt werden.
  • 4. Eine allgemein anerkannte neutrale Kontrollinstanz kann die Position solcher Beamtinnen und Beamten stärken, die zu Unrecht polizeilichen Fehlverhaltens beschuldigt werden.
  • 5. Unabhängige Untersuchungskommissionen fördern die Transparenz polizeilichen Handelns, verstärken mittelbar den Dialog zwischen Polizei und (polizeikritischen) Bürgerinnen und Bürger und erhöhen damit die "Bürgernähe".
  • 6. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten PolizistInnen die Chance, außerhalb ihrer eigenen Dienststelle mögliches Fehlverhalten von KollegInnen anzuzeigen, ohne dabei unter Druck zu geraten.
  • 7. Unabhängige Untersuchungskommissionen können präventiv gegen Übergriffe schützen, da sie Transparenz fördern und Straflosigkeit für rechtswidrige Gewalt entgegenwirken. So werden insbesondere die Rechte der Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt geschützt.
  • LQFB Initative: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2709.html Ja: 1060 (91%) · Enthaltung: 94 · Nein: 104 (9%)
  • Warum wurde die Idee Leute aus der Bundespolizei oder aus anderen Ländern einzustellen nicht mit aufgenommen?
    • Damit würde in die Föderale Autonomie der Länder eingegriffen werden. Allerding könnte der Bund gegen Kostenerstattung Kräfte für solche Aufgaben abordnen, die dann unter der Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft stehen würden. In den USA verfügt die Staatsanwaltschaft über eigene Detectives.
    • möglich wäre auch, dass der Zoll diesen Aufgabenbereich mit übernimmt. Dieser hat fast kein eigenen Aufgaben mehr und arbeitet schon beim Aufspüren von Schwarzarbeit

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Anregungen

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  • Sollte man das vielleicht mit dem Punkt "unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden" zusammenfassen? Letztlich geht es bei beiden um eine polizeiexterne Kontrollinstanz. Kann das ein und dieselbe sein oder braucht man dazu zwei verschiedene Behörden? - Hajo T

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