TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 050

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA050
Einreichungsdatum 06.10.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Possi26
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Bildung
Zusammenfassung des Antrags Der Punkt Hochschulpolitik soll u.a. um die Punkte BAFöG und Open-Access und Recht auf Masterplatz erweitert werden.
Schlagwörter Hochschulautonomie, Open-Access, Recht auf Masterplatz, BaFöG
Datum der letzten Änderung 06.10.2012
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Open Acces und Recht auf Masterplatz, Hochschulautonomie

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

===3.2.1 Hochschulautonomie=== Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Bewahrung der Hochschulautonomie ein. Nur mit dieser Autonomie ist die Freiheit in Forschung und Lehre und die damit verbundene Vielfalt der Thüringer Hochschullandschaft möglich. Der zunehmende Einfluss von Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Finanzpolitik auf die Universitäten zeigt, dass insbesondere eine Unterfinanzierung der Hochschulen ihrer Autonomie entgegensteht. Um zunehmende Kontrolle und Abhängigkeit zu vermeiden, setzen wir uns für eine bessere Finanzierung der Hochschulen ein. Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden.

durch den neuen Text

Ich beantrage bei Ablehnung des Gesamtantrages den Punkt 3.2.1 Hochschulautonomie durch den Punkt "Unabhängigkeit von Forschung und Lehre" zu ersetzen und danach die Punkte "Open Acces in der Forschung" sowie "Keine Studiengebühren und Freier Zugang zu Hochschulbildung, Recht auf Masterplatz" gegebenenfalls einzeln zu beschließen und an entsprechender Stelle einzufügen:

Änderung des 3.2.1 Hochschulautonomie:

Unabhängigkeit von Forschung und Lehre

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Bewahrung der Hochschulautonomie ein. Nur mit dieser Autonomie ist die Freiheit in Forschung und Lehre und die damit verbundene Vielfalt der Thüringer Hochschullandschaft möglich. Forschung und Lehre an staatlichen Hochschulen ist eine hoheitliche Aufgabe und kein kommerzielles Geschäft. Dennoch nimmt die private Drittmittelfinanzierung unserer Hochschulen immer weiter zu und Drittmittel-Aquise ist eine gängige Anforderung bei der Ausschreibung von Professoren-Stellen. Nicht nur soll dies abgeschafft werden, auch die Drittmittel selbst sollen durch Quoten begrenzt werden. Weiterhin sollen keine Vertreter der Privatwirtschaft in Hochschulgremien sitzen.

Auch beim Einsatz von Software soll Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen hergestellt werden. Aus diesem Grund soll im Hochschulbetrieb wo immer möglich freie Software eingesetzt werden, sofern es die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beschneidet.

Danach einzufügen:

Open Access in der Forschung

Forschung an öffentlichen Hochschulen wird vom Staat finanziert. Dennoch sind diese Forschungsergebnisse meist nur einem beschränkten Kreis von Leuten zugänglich, die Teil einer entsprechenden akademischen Institution sind. Für die Öffentlichkeit sind wissenschaftliche Texte meist hinter unüberwindbaren Pay-Walls verborgen. Grund dafür sind die wirtschaftlichen Interessen der eigentlich bereits obsolet gewordenen Wissenschaftsverlage, denen sich der Forschungsbetrieb derzeit aufgrund von Impact-Ratings und ähnlichem leider nicht entziehen kann.

Aus diesem Grund müssen Open-Access-Publikationen, welche für jedermann frei zugängliche sind, stetig gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen Fördertöpfe gebildet werden, um Open-Access-Journale und Wissenschaftler welche in solchen Journalen publizieren zu bezuschussen.

Keine Studiengebühren und Freier Zugang zu Hochschulbildung, Recht auf Masterplatz

Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden.

Das BAFöG soll so geändert werden, dass auch Studierende, welche älter als dreißig Jahre sind, diese Förderung in Anspruch nehmen können. Ebenso soll das BAFöG elternunabhängig gestaltet werden.

Studenten, die ein Studium beginnen, sollten weiterhin das Recht haben dieses im Fall ausreichender Leistungen zu beenden. Aus diesem Grund soll jedem Studierenden, der ein Bachelor-Studium an einer Hochschule beginnt, ein Platz in einem konsekutiven Masterstudiengang der selben Hochschule garantiert sein. Bei der Auswahl der Bewerber soll maximale Chanchengleichheit gelten. Aus diesem Grund ist insbesondere der Numerus Clausus für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu kritisieren. Statt dessen sollen die Hochschulen eigene von Abschlussnoten unabhängige Bewerbungsverfahren etablieren.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Der Punkt Hochschulautonomie war mit etwas zu ungenau, und die Ablehnung von Studiengebühren gehört dort auch nicht wirklich hin.

Keine Studiengebühren hat jetzt einen eigenen Unterpunkt zusammen mit der Forderung nach freiem Hochschulzugang (eltern- und altersunabhängiges BAFöG) und einem Recht auf einen Masterplatz.

Der Punkt Open-Acces an Hochschulen steht zwar bereits im Punkt Datenschutz und Informationsfreiheit, wurde hier aber noch einmal etwas ausformuliert.

Piratenpad

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