TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Religionen und Staat 2

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Bratwurst.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
PÄA.Laizismus.3
Beantragt von
[[Antragssteller::Bratwurst]]
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Hiermit stelle ich an den Landesparteitag den Antrag, in das Parteiprogramm der PIRATEN Thüringen nachfolgenden Abschnitt: "Religionen und Staat" aufzunehmen.

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die strikte Trennung von Religionen und öffentlichen Schulen sowie sonstigen Körperschaften des Staates ein. Als Vorbilder dienen Frankreich und Japan.

Die Religionsgemeinschaften sollen nicht mehr als Körperschaften des öffentlichen Rechtes organisiert sein. Sie sollen ihre Mitglieder selbst verwalten und ihre Beiträge eigenständig erheben. Religionsunterricht ist wahlfrei zum Ethikunterricht und wird von den Religionsgemeinschaften organisiert.

Das Merkmal der Religionszugehörigkeit darf vom Staat nicht mehr erfasst und gespeichert werden. Die bereits erfasste Religionszugehörigkeit, darf zu keiner Zeit und zu keinem Zweck mehr benutzt werden. Ist eine Löschung möglich, soll diese erfolgen.

Die Ausübung einer Religion ist jedem zu gewähren. Sie ist nicht mehr Teil des öffentlichen Lebens, sondern des privaten Lebens.

Wir fordern die Abschaffung der kirchlichen Feiertage als gesetzliche und arbeitsfreie Feiertage. Für die Ausübung der auch nichtchristlichen Religionen oder der seelischen Erbauung soll ein äquivalenter bundeseinheitlicher Ausgleich für die Feiertage geschaffen werden.

Begründung

Frankreich und Japan sind laizistische Staaten. Das Staatswesen ist getrennt von religiösen Organisationen, um eine Einflussnahme auf den Staat zu vermeiden.

Die Trennung von Religionen und öffentlichen Schulen und die Selbstorganisation des Religionsunterricht durch die Religionsgemeinschaften, bedeutet dass der Religionsunterricht nicht an staatlichen Schulen erteilt (war z.B. auch in der DDR so), aber wahlfrei zum Ethikunterricht sein soll. Dies soll eine Benachteiligung der Kinder, die am Religionsunterricht teilnehmen, vermeiden.

Religiöse Symbole sollen aus staatlichen Gebäuden (z.B. Schulen, Gerichte, Verwaltungen...) wenn möglich entfernt werden.

Trotz der Entrichtung von Gebühren bei der Kirchensteuererhebung, sollen Religionsgemeinschaften ihre Mitgliedsbeiträge selbst erheben. Vorteile wie die Befreiung von der Körperschaftssteuer sollen entfallen.

Im Grundgesetz (Artikel 140) werden explizite Abhängigkeiten zur Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung WRV) geschaffen. Durch Kraft dieser Verfassung, können Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Status nichtstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts erlangen.

Artikel 137 WRV:

(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

Da keine Kirchensteuern mehr erhoben werden sollen, entfällt das Erfassen des Merkmales der Religionszugehörigkeit nach Artikel 136 WRV.

Artikel 136 WRV:

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

Die Religionsausübung soll Teil des privaten Lebens sein. Prozessionen z.B. sind dann wie Demonstrationen (des Glaubens bzw. Religionsgemeinschaft) zu behandeln und anzumelden. Tanzverbote an z.B. "stillen Tagen" soll es nicht mehr geben, wenn die Ausübung einer Religion durch z.B. eine Veranstaltung nicht direkt z.B. durch Lärm beeinflusst wird.

Jedem Menschen soll es in der BRD freigestellt sein, Tage zur Religionsausübung oder der seelischen Erbauung zu nutzen. Christliche Religionsgemeinschaften sollen dabei nicht bevorzugt werden. Eine bundeseinheitliche Regelung soll angestrebt werden.

Die Formulierung ist vorsätzlich offen gewählt, laizistische Staaten wie das katholische Frankreich oder Japan sollen als positives Vorbild bei der Ausgestaltung dienen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Religionsunterricht gehört überhaupt nicht in staatliche Schulen. Für die Glaubensunterweisung sind die Kirch-Gemeinden bzw. Äquivalente zuständig. --Irmgard 12:53, 26. Okt. 2011 (UTC)
    • Steht doch da oben. --Bratwurst 23:52, 1. Nov. 2011 (UTC)
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