TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2015.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum 27.05.2015
Gliederung Kreisverband Erfurt
Antragsteller Tim Staupendahl
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags Das sogenannte "Vier-Augen-Prinzip" bei finanziellen Transaktionen führt zu unnötigem Verwaltungsaufwand und ist daher zu streichen.
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 28.05.2015
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

"Vier-Augen-Prinzip" bei finanziellen Transaktionen (§ 8b Abs. 12 Satz 1)

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Der Kreisvorstand gewährleistet bei finanziellen Transaktionen das Vier-Augen-Prinzip. Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes kann in Anspruch genommen werden.

durch den neuen Text

Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes kann in Anspruch genommen werden.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Das sogenannte "Vier-Augen-Prinzip" bei finanziellen Transaktionen hat dazu geführt, dass selbst die Überweisungen kleiner Beträge nicht vom Schatzmeister bzw. von der Schatzmeisterin alleine vorgenommen werden können. Stets bedarf jede Transaktion einer nochmaligen Bestätigung bei der Skatbank durch ein weiteres verfügungsberechtigtes Vorstandsmitglied, was einen unnötigen Verwaltungsaufwand bedeutet. So wird ein Überweisungsauftrag durch die Skatbank nur dann ausgeführt, wenn sich eine zweite Person im Online-Banking-Portal gesondert einloggt und die Transaktion innerhalb einer Frist genehmigt.

Auch wenn die Transparenz bei den Piraten oberste Priorität genießt, ist dieser doppelte Arbeitsaufwand der Vorstandsmitglieder nicht erforderlich:

Sämtliche finanziellen Entscheidungen werden schließlich vorher durch den Vorstand mittels Mehrheitsbeschluss gemeinsam getroffenen. Diese Beschlüsse werden von dem Schatzmeister bzw. der Schatzmeisterin lediglich umgesetzt. Insoweit handelte es sich um die ureigenste Aufgabe eines Schatzmeisters bzw. einer Schatzmeisterin die finanziellen Belange aufgrund vorheriger Beschlüsse des Vorstands wahrzunehmen.

Der Einwand, dass ohne ein Vier-Augen-Prinzig die Position als Schatzmeister bzw. Schatzmeisterin missbraucht werden könnte, kommt einem Misstrauensvotum gegen ein gewähltes Vorstandsmitglied gleich.

Des weiteren könnte diese Bestätigung durch ein zweites Vorstandsmitglied dann problematisch werden, wenn das jeweils andere Mitglied für längere Zeit abwesend ist (z. B. Urlaub). Anstatt dem Vorstand mittels zweier Verfügungsberechtigten mehr Handlungspielraum einzuräumen, beschränkt das Vier-Augen-Prinzip dessen Handlungsfähigkeit.

Aus diesen Gründen ist das Vier-Augen-Prinzip bei finanziellen Transaktionen abzuschaffen und der § 8b Abs. 12 Satz 1 zu streichen.

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

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Diskussion

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Dafür
Dagegen

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