TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2015.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | 27.05.2015 |
Gliederung | Kreisverband Erfurt |
Antragsteller | Tim Staupendahl |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Art des sonstigen Antrags | {{{artsonstig}}} |
Zusammenfassung des Antrags | Das sogenannte "Vier-Augen-Prinzip" bei finanziellen Transaktionen führt zu unnötigem Verwaltungsaufwand und ist daher zu streichen. |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 28.05.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
Antragstitel"Vier-Augen-Prinzip" bei finanziellen Transaktionen (§ 8b Abs. 12 Satz 1) AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text Der Kreisvorstand gewährleistet bei finanziellen Transaktionen das Vier-Augen-Prinzip. Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes kann in Anspruch genommen werden.
durch den neuen Text Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes kann in Anspruch genommen werden. zu ersetzen. AntragsbegründungDas sogenannte "Vier-Augen-Prinzip" bei finanziellen Transaktionen hat dazu geführt, dass selbst die Überweisungen kleiner Beträge nicht vom Schatzmeister bzw. von der Schatzmeisterin alleine vorgenommen werden können. Stets bedarf jede Transaktion einer nochmaligen Bestätigung bei der Skatbank durch ein weiteres verfügungsberechtigtes Vorstandsmitglied, was einen unnötigen Verwaltungsaufwand bedeutet. So wird ein Überweisungsauftrag durch die Skatbank nur dann ausgeführt, wenn sich eine zweite Person im Online-Banking-Portal gesondert einloggt und die Transaktion innerhalb einer Frist genehmigt. Auch wenn die Transparenz bei den Piraten oberste Priorität genießt, ist dieser doppelte Arbeitsaufwand der Vorstandsmitglieder nicht erforderlich: Sämtliche finanziellen Entscheidungen werden schließlich vorher durch den Vorstand mittels Mehrheitsbeschluss gemeinsam getroffenen. Diese Beschlüsse werden von dem Schatzmeister bzw. der Schatzmeisterin lediglich umgesetzt. Insoweit handelte es sich um die ureigenste Aufgabe eines Schatzmeisters bzw. einer Schatzmeisterin die finanziellen Belange aufgrund vorheriger Beschlüsse des Vorstands wahrzunehmen. Der Einwand, dass ohne ein Vier-Augen-Prinzig die Position als Schatzmeister bzw. Schatzmeisterin missbraucht werden könnte, kommt einem Misstrauensvotum gegen ein gewähltes Vorstandsmitglied gleich. Des weiteren könnte diese Bestätigung durch ein zweites Vorstandsmitglied dann problematisch werden, wenn das jeweils andere Mitglied für längere Zeit abwesend ist (z. B. Urlaub). Anstatt dem Vorstand mittels zweier Verfügungsberechtigten mehr Handlungspielraum einzuräumen, beschränkt das Vier-Augen-Prinzip dessen Handlungsfähigkeit. Aus diesen Gründen ist das Vier-Augen-Prinzip bei finanziellen Transaktionen abzuschaffen und der § 8b Abs. 12 Satz 1 zu streichen. Piratenpad
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