TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA002 |
Einreichungsdatum | 03.01.2012 |
Gliederung | |
Antragsteller | SteffenO |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Art des sonstigen Antrags | {{{artsonstig}}} |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 03.01.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung §3 (3) Erwerb der Mitgliedschaft Antragstext Der zweite Satz "Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber schriftlich begründet werden." wird gestrichen.
AntragsbegründungDiese Regelung widerspricht ausdrücklich dem Parteiengesetz: "Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden. " [1] und ist daher sowieso unwirksam. Außerdem kann diese Regelung nicht durchgesetzt werden. Bei einem negativen Bescheid ist nur der Betroffene klageberechtigt. Da dieser aber kein Parteimitglied ist, kann er auch kein Parteischiedsgericht anrufen. Piratenpad
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