TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum 03.01.2012
Gliederung
Antragsteller SteffenO
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 03.01.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Änderung §3 (3) Erwerb der Mitgliedschaft

Antragstext

Der zweite Satz "Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber schriftlich begründet werden." wird gestrichen.

Antragsbegründung

Diese Regelung widerspricht ausdrücklich dem Parteiengesetz: "Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden. " [1] und ist daher sowieso unwirksam. Außerdem kann diese Regelung nicht durchgesetzt werden. Bei einem negativen Bescheid ist nur der Betroffene klageberechtigt. Da dieser aber kein Parteimitglied ist, kann er auch kein Parteischiedsgericht anrufen.


[1] http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__10.html

Piratenpad

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