TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§ 12 – Satzungs- und Programmänderung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Kreisverband Erfurt von Alexandra.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Änderung.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra]]
Betrifft
Kreisverbandssatzung Erfurt / §12
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §12 der aktuellen Kreisverbandssatzung.
Alter Text:

§ 12 – Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht die dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Kreisparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten des Kreisverbandes sich mit dem Antrag/ den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn dieser mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist.

(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen.

Neuer Text:

§ 12 – Satzungs- und Programmänderung

(1) Kreissatzungs- und Programmänderungen können nur von einer Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Besteht die dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Hauptversammlungen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten des Kreisverbandes sich mit dem Antrag oder den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung kann auf einer Hauptversammlung nur abgestimmt werden, wenn dieser mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen ist.

(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden.
Begründung

Kreisparteitag wurde gemäß Parteiengesetz §9 (1) in Hauptversammlung umbenannt. Modalitäten und Fristen für Programmänderungen wurden päzisiert.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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